Richtlinen
1. Richtlinien für die Lebensmittelsicherheit
Sepro repair gewährleistet hohe Qualität und Lebensmittelsicherheit durch Überwachung, Kontrolle und gute Produktionspraktiken in jeder Phase von unserer Entwicklungsabteilung über die Produktion bis hin zu unseren mobilen Reparatureinheiten.
Die Mitarbeiter von Sepro repair sind für alle unsere Produkte und Aktivitäten mitverantwortlich und werden tägliche in die Arbeit von Qualität und Lebensmittelsicherheit eingebunden.
Hygiene ist ein wesentlicher Schwerpunkt von Sepro repair. Dies gilt für unsere Entwicklung und Konstruktion neuer Produkte, bei denen wir die einfache Reinigung der Produkte und die Grundlage hygienischer Gestaltungsprinzipien sicherstellen. Dies gilt auch für unsere Produktion, bei der wir nur dokumentierte lebensmittelechte Materialien verwenden und nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis arbeiten. Dies gilt für unsere Reparaturabteilung, unabhängig davon, ob die Reparaturen in unserer Werkstatt oder über unsere mobilen Reparatureinheiten durchgeführt werden.
Darüber hinaus stellen wir sicher, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und dem besten technischen Wissen auf unserem Gebiet sind und dass das Wissen unserer Mitarbeiter ständig aktualisiert wird.
Natürlich verpflichten wir uns, alle relevanten Gesetze einzuhalten, und wollen es wenn möglich besser machen.
2. Andere Richtlinien
Umweltpolitik
Wir wollen:
- Sicherstellen, dass unsere tägliche Produktion gesteuert und mit Fokus stets auf der Reduzierung unnötiger Umweltbelastungen und -risiken liegt.
- Unsere Produkte und Lösungen kontinuierlich weiterentwickeln und verbessern, um unnötige Umweltbelastungen zu vermeiden und gleichzeitig effektive Produkte zur Lösung von Kundenproblemen zu gewährleisten.
- Fortlaufend mit unseren Lieferanten über Beschaffung und alternative Rohstoffe / Lösungen reden.
- Unsere Kunden dabei unterstützen, die umweltfreundlichsten Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden.
- Interne Ressourcen bereitstellen, um sicherzustellen, dass der gesamte Betrieb die Bedeutung unserer Umweltarbeit kennt und versteht und über die geeigneten Werkzeuge, Kenntnisse und Zeit verfügt, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen.
- Unsere Kunden dabei unterstützen, dass alle Produkte, die repariert werden können, auch repariert werden. 85% aller kaputten Boxen können repariert werden, wodurch die Umwelt mit großen Mengen an unnötigem Abfall und umweltschädlichen Neuproduktionen geschont wird.
- Produkte vermeiden, die CMR-Stoffe und hochschädliche Stoffe* sowie als umweltgefährlich eingestufte Stoffe** enthalten
- Wiederverwendbare oder recycelte Materialien verwenden, wann immer dies möglich und in Bezug auf Anforderungen wie Rückverfolgbarkeit und Hygiene gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Versuchen Produkte so zu gestalten, dass sie in Materialfraktionen getrennt werden können, wenn sie als Abfall entsorgt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Produkte, die elektrische oder elektronische Teile oder andere Teile enthalten, von denen erwartet werden kann, dass sie separat entsorgt werden müssen.
- Stehts einen Überblick über die relevante Umweltvorschriften haben, und sicherstellen, dass diese auf dem neuesten Stand sind und um sicherzustellen, dass unsere Produkte und Betriebe stets den Anforderungen entsprechen.
3. CSR-Richtlinien
Unsere CRS-Richtlinien basieren auf Grundsätzen der UN-Menschenrechtserklärung, der IAO-Erklärung zu den grundlegenden Arbeitsrechten und der UN-Konvention gegen Korruption und stützt sich auf die folgenden 4 Schlüsselbereiche:
- Menschenrechte, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung
- Arbeitnehmerrechte, Arbeitsumfeld, Löhne und Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Vereinigungsfreiheit
- Anti-Korruption
- Umwelt
Menschenrechte
Zwangsarbeit
Zwangsarbeit darf nicht eingesetzt werden. Arbeitnehmer müssen während ihrer Beschäftigung das Recht auf Bewegungsfreiheit haben.
Die persönlichen Papiere oder Löhne der Mitarbeiter dürfen nicht einbehalten werden, wodurch verhindert wird, dass Mitarbeiter ihr Beschäftigungsverhältnis beenden.
Kinderarbeit
Kinderarbeit darf nicht eingesetzt werden. Kinderarbeit ist definiert als Einstellung einer Vollzeitperson, die jünger als das örtliche Mindestalter für eine Vollzeitbeschäftigung ist. Das Mindestalter für die Beschäftigung darf nicht niedriger sein als das Alter für die Schulpflicht in diesem Land und in keinem Fall niedriger als 15 Jahre (14 Jahre in Ländern mit einer Ausnahme gemäß den IAO-Regeln für Entwicklungsländer). Die Lieferanten müssen alle lokalen Gesetze und Vorschriften zur Beschäftigung junger Arbeitnehmer in Bezug auf zulässige Arbeitszeiten, Arbeit und Arbeitsbelastung einhalten.
Diskriminierung
Zwangsarbeit darf nicht eingesetzt werden. Arbeitnehmer müssen während ihrer Beschäftigung das Recht auf Bewegungsfreiheit haben.
Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, Alter, nationaler oder sozialer Herkunft dürfen nicht vorkommen oder unterstützt werden.
Arbeitsrecht
Arbeitsumfeld - Gesundheit und Sicherheit
Ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, das allen geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen und -vorschriften entspricht, muss gewährleistet sein.
Arbeitsschutzverfahren wurden ausgearbeitet und werden eingehalten. Die Mitarbeiter haben Zugang zu den relevanten Sicherheitsausrüstungen und verfügen über ausreichende Schulungen, um ihre Aufgaben auf sichere Weise ausführen zu können.
Löhne und Arbeitszeiten
Den Mitarbeitern muss ein angemessener Lohn und mindestens der in den örtlichen Gesetzen festgelegte Mindestlohn gezahlt werden.
Löhne müssen in gesetzlichem Zahlungsmittel und mindestens einmal im Monat gezahlt werden.
Es darf nicht gefordert werden, dass Mitarbeiter mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten und 12 Stunden freiwillige Überstunden pro Woche. Die Mitarbeiter müssen mindestens einen freien Tag pro Woche haben und Anspruch auf regelmäßige Urlaubstage (mindestens einmal pro Jahr) haben. Die Mitarbeiter haben auch Anspruch auf Krankheits- und Mutterschaftsurlaub, wie in der örtlichen Gesetzgebung festgelegt.
Alle Mitarbeiter müssen eine schriftliche Bestätigung ihrer Beschäftigungsbedingungen haben.
Arbeitsbedingungen
Den Mitarbeitern muss ein angemessener Lohn und mindestens der in den örtlichen Gesetzen festgelegte Mindestlohn gezahlt werden.
Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass angemessene Toiletten- und Badeeinrichtungen zur Verfügung stehen und dass die Schlafsäle, wenn es solche gibt, sicher und sauber sind.
Die Mitarbeiter müssen Zugang zu Trinkwasser haben.
Körperliche Bestrafung, Androhung von Gewalt oder andere Formen von psychischem oder physischem Zwang oder Missbrauch dürfen nicht angewendet werden.
Vereinigungsfreiheit
Den Mitarbeitern steht es frei, sich mit dem Verband ihrer Wahl zusammenzuschließen oder zu organisieren, und den Mitarbeitern, die von einer gesetzlich anerkannten Organisation vertreten werden, wird das Recht auf Tarifverhandlungen gewährt.
Anti-Korruption
Bestechungsgelder dürfen nicht angeboten, versprochen, gegeben, angenommen oder verlangt werden.
Umwelt
Die geltenden Umweltschutzgesetze und -vorschriften müssen mindestens eingehalten werden. Der Lieferant muss sich bemühen:
- Abfall und Emissionen in Luft, Boden und Wasser zu reduzieren
- Chemikalien umweltfreundlich zu handhaben
- Gefährliche Abfälle umweltgerecht handhaben, lagern und entsorgen
- Beitragen zum Recycling von Materialien und Produkten